Diese Vorteile hat die UK Limited auch nach dem Brexit

Diese Vorteile hat die UK Limited auch nach dem Brexit

Die UK Limited, auch bekannt als Limited Company, bietet einige Vorteile. Selbst nach dem Brexit kann ein Unternehmen im Vereinigten Königreich interessant sein.

Haftungsbeschränkung deiner britischen Gesellschaft

Als Inhaber einer UK Limited haftest du normalerweise nicht persönlich für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dein Haftungsrisiko ist auf die Höhe deiner Einlage (Unternehmensbeteiligung) oder Aktien beschränkt, sofern du keine persönlichen abgibst. Wichtig ist genau zu prüfen, ob das auch dann der Fall ist, wenn du die englische Gesellschaft in Deutschland, als Ersatz einer deutschen GmbH verwenden möchtest.

Zudem gilt eine UK Limited als etablierte Unternehmensform und kann bei Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten Vertrauen erwecken. Der Ruf und das Ansehen einer UK Limited können bei der Gewinnung neuer Geschäftsmöglichkeiten hilfreich sein, denn gerade im angloamerikanischen Raum ist die Limited eine weit bekannte Unternehmensform.

Steuervorteile der UK Limited nutzen

Das britische Steuersystem bietet interessante Vorteile für Unternehmen. Die Körperschaftsteuer ist vergleichsweise niedrig, und es gibt gute Möglichkeiten, die Steuerlast weiter zu reduzieren. Das geschieht zum Beispiel durch geschickte Gestaltung der Gehalts- und Dividendenausschüttungen.

Flexibilität bei der Kapitalstruktur

Deine englische Gesellschaft bietet mehrere Möglichkeiten das Kapital zu strukturieren. Darunter fällt auch die Ausgabe von Aktien, um Investoren anzuziehen oder neue Partner aufzunehmen. Diese Flexibilität kann es dir ermöglichen, das Unternehmen effektiv zu finanzieren und zu erweitern.

Die UK Limited eröffnet Zugang zum britischen Markt

Wenn du am britischen Markt interessiert bist, wird ein Unternehmen in England auf jeden Fall Vorteile bieten. Sie ermöglicht es dir, vor Ort präsent zu sein, Kunden zu gewinnen und von den Handelsvorteilen in Großbritannien zu profitieren.

Die UK Limited und der Brexit – ist wirklich alles düster?

Was den Brexit betrifft, hat er einige Auswirkungen auf die Attraktivität der englischen Unternehmensform. Nach dem Brexit sind einige EU-Richtlinien nicht mehr auf Großbritannien anwendbar, was einige Veränderungen mit sich bringt. Zum Beispiel könnten sich Zoll- und Handelsbeschränkungen ergeben, wenn du Waren oder Dienstleistungen zwischen der EU und Großbritannien handelst. Problematisch ist auch die Haftungsbeschränkung. Solltest du die UK-Limited in Deutschland anmelden, wird der Haftungsschutz nicht in dem Maße anerkannt, wie bei einer irischen Limited oder einer US Corporation. Möchtest du in anderen Ländern aktiv werden, wird dieses Problem nicht automatisch entstehen.

Natürlich gibt es auch weiterhin Vorteile, die dein englisches Unternehmen attraktiv machen. Die Haftungsbeschränkung (außer Deutschland und ggf. anderen europäischen Ländern), die Steuervorteile und die Glaubwürdigkeit bleiben bestehen. Es ist jedoch wichtig, die Auswirkungen des Brexits auf dein spezifisches Geschäftsmodell und deine Branche zu berücksichtigen und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

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