Die US-Corporation als Brücke zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Die US-Corporation als Brücke zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Die US-Corporation, auch bekannt als C Corporation, bietet eine Reihe von Vorteilen, die für dein Unternehmen interessant sein könnten. Hast du dir schon mal überlegt, eine US-Gesellschaft, anstatt einer deutschen GmbH zu gründen?

Diese Vorteile bietet eine US-Corporation

Eine US-Corporation bietet dir mehrere Vorteile. Ein ganz entscheidender Vorzug ist die einfache Gründung. Das funktioniert in den USA deutlich unkomplizierter. Doch es gibt weitere Vorteile, die eine Gesellschaft in den USA mit sich bringt:

  • Haftungsschutz
  • Kapitalbeschaffung
  • Steuervorteile bei richtiger Strukturierung
  • Zugang zum US-Markt
  • Bestand bei Ausscheiden einzelner Gesellschafter
  • Einfacher Unternehmensverkauf

Als Inhaber einer US-Corporation haftest du normalerweise nicht persönlich für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dein Haftungsrisiko ist auf die Höhe deiner Einlage (Unternehmensbeteiligung) oder Aktien beschränkt. Damit funktioniert die US-Firma wie eine GmbH und bietet dir den notwendigen Schutz.

Eine US-Corporation gilt als etablierte Unternehmensform und kann bei Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten Vertrauen erwecken. Der Ruf und das Ansehen einer solchen Gesellschaft können bei der Gewinnung neuer Geschäftsmöglichkeiten hilfreich sein und machen auf jeden Fall Eindruck.

Wenn du am US-Markt interessiert bist, kann eine US Corporation Vorteile bieten. Sie ermöglicht es dir, vor Ort präsent zu sein, Kunden zu gewinnen und von den Handelsmöglichkeiten und dem großen Markt in den USA zu profitieren.

Steuern der US-Corporation

Das US-Steuerrecht bietet bestimmte Vorteile für Unternehmen, insbesondere für Unternehmen mit hohem Einkommen. Es gibt verschiedene Steuervergünstigungen und Abzugsmöglichkeiten, die dazu beitragen können, die Steuerlast zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Verpflichtungen und Vorschriften sorgfältig zu beachten und sich bei einem professionellen Steuerberater zu informieren. US-Gesellschaften müssen Bundesstauern (Corporate Tax) bezahlen. Zusätzlich erheben die einzelnen Staaten ebenfalls lokale Steuern, welche im weitesten Sinne mit unserer Gewerbesteuer vergleichbar sind. Die Höhe hängt von den jeweiligen Staaten ab.

Gründest du dein Unternehmen bspw. in Florida, dann gibt es dort keine weiteren Steuern. Du zahlst ausschließlich die Bundessteuer, was sicher ein Vorteil ist.

Solange du in Deutschland lebst und dort auch deine Betriebsstätte hast, wird dein US-Unternehmen wie eine deutsche Kapitalgesellschaft behandelt. Aber das Unternehmen ist wesentlich einfacher und kostengünstiger zu gründen, als ein deutsches Unternehmen.

Aktien und Eigentumsverhältnis der US-Gesellschaft

Eine US-Corporation ermöglicht es dir, verschiedene Arten von Aktien auszugeben und die Eigentümerstruktur flexibel zu gestalten. Dadurch kannst du verschiedene Klassen von Aktien mit unterschiedlichen Rechten und Vorzügen erstellen, um die Bedürfnisse der Aktionäre zu berücksichtigen.

Damit stehen dir also viele Möglichkeiten offen, Kapital zu beschaffen. In diesem Punkt entspricht die Gesellschaft nämlich einer Aktiengesellschaft. Du kannst Aktien an Investoren verkaufen, um das Unternehmen zu finanzieren und zu erweitern. Ferner ist es oft einfacher, Fremdkapital von Banken oder anderen Finanzinstituten zu erhalten, da diese die Haftungsbeschränkung der Corporation berücksichtigen.

Eine US Corporation bietet Kontinuität unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Das Unternehmen kann weiter bestehen, auch wenn sich die Eigentümer ändern. Weiterhin sind Aktien leicht übertragbar, was den Verkauf von Unternehmensanteilen und die Liquidität erhöht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Vorteile einer US Corporation von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Art deines Geschäfts, deiner Branche und der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen in den USA.

Ist eine US-Corporation in Deutschland rechtsfähig?

Grundsätzlich ist jede US-Gesellschaft vollständig in Deutschland handlungsfähig. Das ergibt sich aus dem Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsvertrag von 1956. Demnach kann jedes US-Unternehmen in Deutschland agieren. Für die Gründung ist es jedoch erforderlich, einen Registered Agent in den USA zu haben. Dabei handelt es sich eigentlich um nichts Spannendes. Es ist ein Empfangsbevollmächtigter für Behördenpost. Diese Dienstleistungen sind vollkommen legal, sogar gesetzlich gefordert und für wenig Geld zu bekommen.

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