Personengesellschaft – Freelancer, Einzelunternehmen und GbR?

Personengesellschaft – Freelancer, Einzelunternehmen und GbR?

Wenn du ein Unternehmen gründen möchtest, musst du dir überlegen welche Rechtsform du dafür verwendest. In Deutschland gibt es dafür die Personengesellschaft, die Kapitalgesellschaften und die Einzelunternehmen. Welche Gesellschaft du gründen möchtest, ist dir überlassen. Doch kommen wir zu den Personengesellschaften.

Welche Personengesellschaften gibt es?

In Deutschland gibt es drei klassische Personengesellschaften. Dazu gehört die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).

Von ihrem Rechtscharakter her unterscheiden sich die Personengesellschaften zum Teil erheblich von den Kapitalgesellschaften.

Um eine Personengesellschaft zu gründen, benötigst du mindestens zwei Personen. Dabei ist es egal ob beides natürliche Personen sind oder eine davon eine juristische Person ist. Ein weit verbreitetes Beispiel für eine Mischung zwischen natürlicher Person und juristischer Person ist die GmbH & Co. KG.

Sind Einzelunternehmer und Freelancer auch Personengesellschaften?

Die Einzelunternehmer sind eine dritte Säule der Unternehmen, da sie weder zu den Personengesellschaften, noch zu den Kapitalgesellschaften zählen. Ein Einzelunternehmer ist also ein Unternehmer, der für sich allein eine Firma gründet. Dazu zählen die Landwirte, die Gewerbetreibenden und auch die Freiberufler. Die Einzelunternehmer sind allein und vollständig haftbar.

Welche Merkmale hat eine Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft unterscheidet sich deutlich von der Kapitalgesellschaft, weil sie im Rechtssinne als natürliche Personen bewertet wird. Es gibt zwar Eigenschaften, die einer juristischen Person angenähert sind, allerdings arbeiten die Gesellschafter am Unternehmen aktiv mit, bringen also ihre Expertise ein. Ein deutlicher Unterschied zu der Kapitalgesellschaft liegt in der persönlichen Haftung.

Wenn du mit einem Freund oder einer Freundin eine Personengesellschaft gründest, so seid ihr bei der Rechtsform der GbR beide vollständig haftbar. Eine Haftungsbeschränkung, bis zur Höhe des Stammkapitals der Kapitalgesellschaft, gibt es nicht. Im Gegenzug brauchst du auch keine Kapitalbeteiligung in die Firma einbringen.

Wie ist das mit den Steuern?

Die steuerliche Behandlung einer Personengesellschaft unterscheidet sich deutlich von dem einer Kapitalgesellschaft. Da ihr mit zwei natürlichen Personen eine gemeinsame Gesellschaft gegründet habt, profitiert ihr natürlich unmittelbar von der Firma. Das bedeutet, dass die Gesellschaft an sich nicht der Körperschaftsteuer unterliegt und sich die Einkünfte nach dem Einkommenssteuergesetz richten. Am einfachsten wird es sicherlich sein, wenn jeder Gesellschafter seinen Gewinnen für sich versteuert. Das sieht das Einkommenssteuergesetz auch so vor. Anders sieht es bei der Umsatzsteuer aus, denn hier ist die Gesellschaft als solches umsatzsteuerpflichtig.

Interessant wird es bei der Gewerbesteuer, hier gilt die Gewerbesteuerpflicht, wenn ihr nicht von der Kleinunternehmerregelung profitieren könnt. Allerdings, das ist der Vorteil gegenüber einer Körperschaft, habt ihr einen hohen Freibetrag für die Gewerbesteuer.

Wie kannst du eine Personengesellschaft gründen?

Wenn du dich mit mindestens einer weiteren Person zusammentun möchtest um eine Personengesellschaft zu gründen, könnt ihr euch ganz einfach zusammenschließen und einen Gesellschaftsvertrag erstellen. Dieser ist formfrei, was deutlich einfacher ist als bei einer Kapitalgesellschaft.

Ein Unterschied liegt z.B. in der Geschäftsführung. Wenn ihr mit eurer Personengesellschaft Geschäfte führen möchtet, könnt ihr das einfach tun. Es muss kein separater Geschäftsführer eingestellt oder bestellt werden. Jeder von euch hat also eine Entscheidungsbefugnis. Allerdings kann dies im Innenverhältnis spezifisch geregelt werden. Das sollte dann aber im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein. Im Gegensatz zu umständlichen Bilanzen müsst Ihr lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Das macht die GbR zu einer besonders einfachen zu führenden Gesellschaft. Anders sieht es aus, wenn deine Personengesellschaft z.b. die OHG oder die KG in das Handelsregister eingetragen werden. Dann seid ihr dazu verpflichtet eine doppelte Buchführung zu erstellen. Immerhin ist die OHG ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Eine OHG muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, allerdings als Kombination der GmbH & Co. OHG. Diese Gesellschaftsform ist eintragungspflichtig, hat aber bezüglich der Haftung einen entscheidenden Vorteil. In der Ausgestaltung als GmbH & Co. KG haftet der Gesellschafter nicht vollumfänglich, sondern die Haftungsbeschränkung wird über die GmbH als Kommanditist erreicht. Auch die Kommanditgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden, erst recht dann, wenn die Kombination als GmbH & Co. KG vorliegt. Der Vorteil an dieser GmbH & Co. KG ist die Haftungsbeschränkung des Kommanditisten (GmbH).

Das Schöne an der Personengesellschaft ist, daß keine Mindesteinlage erforderlich ist. Außerdem bekommt ihr einen satten Freibetrag für die Gewerbesteuer.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – die einfachste Form

Aus den bisherigen Ausführungen lässt sich schlussfolgern, dass die GbR die einfachste Personengesellschaft ist, weil Ihr diese mit wenig Aufwand gründen könnt. Eine Firma ist es in diesem Sinne nicht, weil die Gesellschaft bürgerlichen Rechts keinen eigenen Firmennamen besitzt. Deswegen ist die GbR auch keine juristische Person und schon gar keine Kapitalgesellschaft. Die GbR kann mit einem Gesellschaftsvertrag geschlossen werden, dieser muss nicht einmal schriftlich vorliegen.

Auch wenn der Gesellschaftsvertrag mündlich geschlossen werden kann, solltet Ihr ihn in die Schriftform bringen. Damit verhindert Ihr Reibereien im laufenden Betrieb und auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters.

Eine GbR wird nicht in das Handelsregister eingetragen, muss allerdings dem Finanzamt und der IHK bzw. der HWK gemeldet werden. Die Mitgliedschaft in einer der beiden Kammern ist Pflicht. Sofern die GbR einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, ist sie beim Gewerbeamt anzumelden. Eine GbR, welche aus Freiberuflern besteht, benötigt keine Gewerbeanmeldung.

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