Was ist eine Offene Handelsgesellschaft (OHG)? – ab ins Handelsregister

Was ist eine Offene Handelsgesellschaft (OHG)? – ab ins Handelsregister

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft. Im Gegensatz zur GbR hat diese nun einen Firmennamen und unterliegt damit der doppelten Buchführung. Außerdem muss sie ins Handelsregister eingetragen werden.

Wie kannst du eine OHG gründen?

Um eine Offene Handelsgesellschaft zu gründen, brauchst du mindestens zwei Personen. Grundlage bildet der Gesellschaftsvertrag, welcher die Firmenstruktur regelt. Diese Firma, also die OHG, muss ins Handelsregister eingetragen werden. Das liegt daran, dass die OHG als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) zu werten ist. Die Eintragung im Handelsregister kann nur ein Notar durchführen. Wie du siehst, entstehen dabei weitere Kosten. Diese halten sich allerdings im Rahmen. Im Gegenzug zu einer Kapitalgesellschaft musst du kein Kapital in die Firma einbringen.

Wie sieht es mit der Haftungsfrage aus?

Genau wie bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften alle Gesellschafter unbeschränkt und unmittelbar mit ihrem vollen Privatvermögen. Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Deckung von Verbindlichkeiten nicht aus, ist das Privatvermögen der Gesellschafter dran. Im Gesellschaftervertrag könnt ihr regeln, wie die Gewinnverteilung erfolgt. Gut zu wissen:

Wenn ein Gesellschafter ausscheidet, haftet er bis zu fünf Jahre im Nachhinein für Schäden, die damals unter seiner Beteiligung entstanden sind.

Ähnlich der GmbH & Co. KG kann auch die OHG eine Haftungsbeschränkung erlangen, wenn sie mit einer GmbH gekoppelt wird. In dem Fall entsteht eine GmbH & Co. OHG. Allerdings muss dann erst einmal eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werde.

Wie ist die Offene Handelsgesellschaft zu versteuern?

Die Offene Handelsgesellschaft ist nicht verpflichtet Körperschaftsteuer abzuführen. Das gilt generell für eine Personengesellschaft. Allerdings unterliegen die Gewinne der Einkommenssteuer der Gesellschafter. Natürlich wird der Umsatz mit allen Ausgaben der OHG verrechnet, so dass der Gewinn nicht zu hoch ist. Die Gewinnauszahlung gehört in die Einkommensteuer der Gesellschafter. Mit deiner OHG bist du verpflichtet Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu veranlagen, profitierst allerdings von einem Freibetrag für die Gewerbesteuer.

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