Was ist eine Holding und welche Vorteile bietet sie?

Was ist eine Holding und welche Vorteile bietet sie?

Oft liest man von einer Holding und wundert sich, dass dort nur wenige bis keine Mitarbeiter beschäftigt sind. Das hat einen guten Grund, denn eine Holding ist kein definierter Rechtsbegriff und in der Gestaltung sehr flexibel.

Eine Holding als Muttergesellschaft

Sicher hast du schon von Tochtergesellschaften und Ausgründungen gehört. Das hat nicht nur steuerlich einen Sinn.

Sobald du ein eigenes Unternehmen gründest, kannst du dir überlegen, was du damit machen möchtest. Sofern du kreativ tätig bist und eigene Produkte herstellst, möchtest du diese auch verkaufen. So kannst du mit einem Unternehmen diese Produkte herstellen und mit einem weiteren Unternehmen die Produkte verkaufen, also den Vertrieb durchführen. Solche Bezeichnungen liest man hin und wieder: „Vertriebsgesellschaft“. Sowohl die Herstellung, als auch der Vertrieb sind operative Gesellschaften. Die tun also was.

Wie wird eine Holdingstruktur gegründet?

Um diese zwei Unternehmen zu gründen, kannst du hergehen und vollkommen getrennt zwei Unternehmen ins Leben rufen. Sollen es GmbH‘s werden, dann brauchst du zweimal das Stammkapital von 25.000 Euro, oder jeweils 12.500 Euro und füllst die Differenz stückweise auf. Andererseits kannst du erst die Produktionsfirma gründen und nutzt dein Stammkapital dafür, die zweite Firma ins Leben zu rufen. Das Stammkapital muss ja nicht liegenbleiben, sondern dient dazu, deine Firma nach vorn zu bringen. Die neu gegründete Vertriebsgesellschaft ist damit eine Tochtergesellschaft der Produktions-GmbH. Bei der Gründung legst du fest, bis zu welchem Anteil die Muttergesellschaft an der Tochter beteiligt ist. Sind es mehr als 50 %, dann wird in der Mutterfirma der Ton angegeben und der Wert gehört ebenfalls zum größten Teil der Mutter.

Auf Grund der Tatsache, dass die Muttergesellschaft nun Anteilseigner der Tochter ist, handelt es sich um eine Holding-Gesellschaft, auch wenn sie nicht zwangsweise so heißt. Die Firma hält (hold) Anteile.

In diesem Fall sind sowohl die Mutter, als auch die Tochter operative Tätigkeiten, da beide einen Unternehmenszweck aktiv gestalten (produzieren und vertreiben).

Am einfachsten ist es immer, zuerst die Struktur zu überlegen und dann im ersten Schritt die geplante Holding zu gründen. Aus dieser heraus finden dann weitere Ausgründungen, in Gestalt der Tochterfirmen, statt.

Welche Steuern werden in der Holding fällig?

Da eine Holding-Struktur in der Regel durch Kapitalgesellschaften aufgebaut wird (Aktiengesellschaft AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH und Unternehmergesellschaft UG), werden die klassischen Unternehmenssteuern (Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) fällig. Grundsätzlich muss jede Gesellschaft einzeln versteuert werden. Allerdings ist die Ausschüttung der Tochter an die Holding besonders steuergünstig.

Was ist der Vorteil einer Holding-Struktur?

Um die Vorteile der Mutter-Tochter-Konstruktion nutzen zu können, muss die Muttergesellschaft mit mindestens 10 % an der Tochter beteiligt sein. Es ist also eine Beteiligungsquote zwischen 10 % und 100 % denkbar.

Besonders spannend ist die Ausschüttung von Gewinnen und Verkaufserlösen. Wird die Tochterfirma verkauft, sind die Gewinne zu 95 % steuerfrei. Das bedeutet, dass nur 5 % des Verkaufspreises den üblichen Unternehmenssteuern unterliegen.

Werden Gewinne des operativen Geschäfts an die Muttergesellschaft ausgeschüttet, greift der Vorteil ebenfalls.

25 % Körperschaftssteuer wird also nur von 5 % des Gewinnes berechnet. Damit ergibt sich ein effektiver Körperschaftssteuersatz von 1,25 %.

Wird die Holding in einem Land mit geringer Unternehmenssteuer angesiedelt, ergibt sich eine noch größere Steuerersparnis. Dies ist bspw. bei Microsoft Round Island One der Fall, eine irische Holding von Microsoft.  

Neben den steuerlichen Aspekten, ist die Holding-Struktur wegen haftungsrechtlichen Fragen besonders reizvoll. Weil die einzelnen Unternehmen Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung darstellen, ist jedes Unternehmen für eigene Schäden haftbar. Ein Überschlag auf die anderen Bestandteile der Struktur wird damit vermieden. Geht eine Tochtergesellschaft in die Insolvenz, bleibt die Holding, neben den weiteren Töchtern in sicheren Fahrwassern.

Vorsicht bei Gewinnabführungsvertrag

Problematisch wird in diesem Fall der Gewinnabführungsvertrag. Mit einem solchen Vertrag werden die Tochtergesellschaften zur Gewinnabführung an die Holding verpflichtet. Bestehen mehrere Töchter, dann muss nicht jede Gesellschaft Ihre eigene Steuererklärung abgeben, sondern Gewinne und Verluste können innerhalb der Holding gegeneinander aufgerechnet werden. Es ist eine gesamte Steuerbetrachtung durchzuführen. Mit dem Gewinnabführungsvertrag, auch als Beherrschungsvertrag bezeichnet, entsteht eine Konzernfiktion. Das wiederum hat den Nachteil, dass die Muttergesellschaft komplett für die Töchter haftet.

Mit der regulären Gewinnausschüttung, ohne festen Vertrag, wird das Problem gelöst.

Wie kannst du Geld aus der Holding entnehmen?

Wenn du ein Unternehmen gründest, möchtest du natürlich auch Geld verdienen und dir ein kontinuierliches Einkommen aufbauen. Doch wie kommst du an das Geld?

Die Gewinnausschüttung ist nur ein Beispiel, denn so wirst du direkt am Gewinn deines Unternehmens, bzw. deiner Holding beteiligt. Für die Auszahlung des Gewinns werden durch das Unternehmen Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Fiskus abgeführt.

Die zweite Möglichkeit ist ein Geschäftsführergehalt, welches du dir als Geschäftsführer auszahlen lässt. Das Gehalt schmälert den Gewinn, so dass die Kapitalgesellschaft weniger versteuern muss. Allerdings musst du dieses Gehalt mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Eine weitere ganz elegante Möglichkeit besteht darin, dass du dir ein Darlehen aus der Holdingstruktur auszahlen lässt. Dieses musst du natürlich angemessen verzinsen und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen.

Das kann ganz interessant werden. Hast du eine eigene Firma gegründet und bist privat nicht kreditwürdig (Negativeintrag in der Schufa), so kannst du dir ein Darlehen aus der Firma geben lassen. Die Auszahlung ist steuerfrei, weil das Geld nicht ausgeschüttet, sondern praktisch gesehen angelegt wird. Nachdem du den Firmenkredit mit Zinsen zurückgezahlt hast, hat deine Holding einen Gewinn gemacht (Zinsgutschrift), die mit den Unternehmenssteuern versehen werden muss. Diese Kosten trägt allerdings die Firma. Eine elegante Art, einen Kredit ohne Schufa zu erhalten.

Braucht jedes Tochterunternehmen ein eigenes Geschäftskonto?

Jedes Unternehmen ist rechtlich eigenständig und nimmt eigene Geschäfte vor. Deswegen ist ein Firmenkonto für jede Tochter einzeln notwendig. Weil die Anzahl der Buchungen in kleinen einzelnen Firmen gering sein kann, können sich dafür kostenlose Geschäftskonten eignen. So möchten wir das Kontist Geschäftskonto nennen, welches als „Kontist Free“ komplett gebührenfrei ist.

Solltest du eine englische Limited, eine irische Limited oder eine US LLC gegründet haben, solltest du über den Einsatz eines Multiwährungskontos nachdenken. Dieses kannst du schon ohne Grundgebühr bei Wise erhalten.  

   

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