Was ist eine Kommanditgesellschaft (KG) und welchen Vorteil bildet sie?
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine besondere Personengesellschaft, an der natürliche und juristische Personen beteiligt sein können. Wie auch die OHG und die GbR besteht die Kommanditgesellschaft aus mindestens zwei Gesellschaftern. Die Kommanditgesellschaft wird nicht nur als Personengesellschaft, sondern auch als Handelsgesellschaft gemäß dem HGB eingestuft.
Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen, brauchst du mindestens zwei Personen, wovon eine als Kommanditist und die andere als Komplementär in Erscheinung tritt.
Was bedeutet Komplementär und was ist ein Kommanditist?
Der Komplementär ist der Gesellschafter, welcher unmittelbar und vollständig mit seinem Privatvermögen haftet. Der zweite Gesellschafter als Kommanditist bringt eine gewisse Beteiligung in die Firma ein und haftet nur bis zu dieser Summe. Demzufolge ist die Besonderheit einer Kommanditgesellschaft, dass es einen Vollhafter gibt (Komplementär) und einen Kommanditisten, welcher nur beschränkt haftbar ist.
Wer als Komplementär in der Kommanditgesellschaft fungiert, ist mit der Geschäftsführung betraut. Allerdings kann der Komplementär den Kommanditisten weitergehende Befugnisse einräumen, was z.b. spezielle Handlungsvollmachten oder auch eine Mit-Geschäftsführung darstellt.
Wie kannst du eine Kommanditgesellschaft gründen?
Für die Gründung benötigt ihr einen Gesellschaftsvertrag. In diesem Vertrag legt ihr das Verhältnis des Kommanditisten zur Gesellschaft fest. Zu regeln ist unter anderem die Kündigungsmöglichkeit und die Haftungssumme des Kommanditisten. Als nächstes müsst ihr für die Gesellschaft einen Namen festlegen. Der Gesellschaftsname besteht aus dem Namen des Komplementärs und einem Zusatz, durch den die Rechtsform der Gesellschaft näher beschrieben wird, z.B. „Geld verdienen KG.“
Eine Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung
Bezüglich der Haftung ist es natürlich interessant, sich das Konstrukt der GmbH & Co. KG etwas näher anzuschauen. Die GmbH & Co. KG zählt nämlich auch zu den Personengesellschaften. Es handelt sich um eine clevere Unternehmensgestaltung, da die GmbH hier als Komplementär eingesetzt ist. Wir erinnern uns:
Ein Komplementär ist der persönlich vollhaftende Gesellschafter. In diesem Falle ist es keine natürliche Person mehr, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Womit sich gleichzeitig die Haftung des Komplementärs auf das Firmenkapital der GmbH beschränkt. Um eine GmbH & Co. KG zu gründen, musst du natürlich erstmal zwei Unternehmen gründen.
Wenn das einmal geschehen ist, wird es für die Steuer ebenfalls etwas leichter, denn Komplementär und Kommanditist versteuern ihre Gewinne jeweils für sich privat. Dafür fällt bei der GmbH die Körperschaftsteuer an und bei dem Komplementär die Einkommenssteuer.
Als Personengesellschaft gibt es auch noch einen satten Freibetrag für die Gewerbesteuer. Die GmbH & Co. KG ist also eine elegante Art und Weise um eine Firma zu gründen, die den Gewerbesteuerfreibetrag nutzen kann.
Denkbar sind sogar andere Konstellationen, wie die „Corporation & Co. KG“ oder auch die „LLC & Co. KG“. Die englische „Limited & Co. KG“ ist natürlich genauso möglich, da diese Gesellschaften in Deutschland alle an sich rechtsfähig sind.