Kann man Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen?
Prinzipiell ist es möglich, mit der Einkommensteuererklärung die Telefon- und Internetkosten von der Steuer abzusetzen. Dies geht allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Telefon- und Internetkosten sind Werbungskosten
Mit der Einkommensteuererklärung haben wir die Möglichkeit, bestimmte Kosten geltend zu machen, um die Einkommensteuer zu verringern. Auch Telefon- und Internetkosten kannst du bei der Einkommensteuer angeben. Allerdings gehören sie in die Kategorie der Werbungskosten. Daran erkennst du schon, dass du diese Gebühren nur dann absetzen kannst, wenn sie beruflich veranlasst sind.
Wann werden Telefon- und Internetkosten als berufliche Ausgaben anerkannt?
Das ist ganz einfach: wenn du deinen eigenen Internetanschluss für berufliche Zwecke nutzt, kannst du die Gebühren bei der Steuererklärung angeben. Dafür musst du allerdings nachweisen, dass du sowohl deinen Internetanschluss, als auch unser Telefon wirklich für berufliche Tätigkeiten einsetzt. Dafür hast du zwei Möglichkeiten: den Einzelnachweis und die Pauschalregelung.
Kosten fürs Telefon bei der Steuer einreichen
Mit dem sogenannten Einzelnachweis musst du genau belegen, welche Gespräche mit deinem privaten Telefonanschluss auch beruflich geführt werden. Dafür kannst du den Einzelverbindungsnachweis nutzen oder du verfügst über eine getrennte Telefonnummer. So kannst du alle geführten Gespräche über diese separate Telefonnummer einfach nachweisen. Diese Telefonnummer sollte dann auch nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Bei der Internetnutzung wird es etwas komplizierter. Nun ist es nicht mehr so einfach, einen beruflichen und einen privaten Anteil nachzuweisen. Dies ist insbesondere deswegen schwierig, weil es hier keinen Einzelverbindungsnachweis gibt. Hast du also einen privaten Telefon- und Internetanschluss in der Wohnung, dann profitierst du allerdings von der sogenannten Pauschalregelung.
Mit der Pauschalregelung Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen
Der Gesetzgeber weiß natürlich, dass es recht schwierig ist, einzelne Posten aufzusplitten. Während es nur sehr umständlich ist, mit dem Einzelnachweis den beruflichen Teil der Telefon- und Internetkosten nachzuweisen, möchte er dir ermöglichen, pauschale Anteile geltend zu machen. Über die Pauschalregelung kannst du 20 % der Telefon- und Internetkosten als beruflich anerkennen lassen. Dies ist sicher für die meisten Menschen am einfachsten.
Es kommt doch mal vor, dass ein dienstliches Gespräch geführt wird. Außerdem kommt es nicht selten vor, dass über den privaten Internetanschluss gelegentlich dienstliche Aufgaben erledigt werden. Du kannst also 20 % der angefallenen Kosten als berufliche Ausgaben anerkennen lassen. Dabei ist der monatliche Betrag auf 20 Euro begrenzt. Dem zufolge kannst du pro Jahr 240 Euro deiner Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten absetzen.