Was ist eine Quellensteuer und wer muss sie bezahlen?
Kurz gesagt: Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle abgeführt wird. Wenn dir der Arbeitgeber dein Gehalt auszahlt, führt er direkt die Steuer an das Finanzamt ab. Weil dein Arbeitgeber die Quelle deines Gehalts ist und die Steuer praktisch direkt an der Quelle abgeführt wird, handelt es sich um eine Quellensteuer. Auch die bekannte Kapitalertragssteuer ist eine Quellensteuer, wenn sie vom jeweiligen Kreditinstitut mit der Auszahlung der Dividende direkt an den Fiskus wandert.
Was bedeutet das für ausländische Einkünfte?
Oftmals wird der Begriff der Quellensteuer aber auf ausländische Einkünfte bezogen. Hast du also eine Kapitalanlage im Ausland und bekommst dafür Zinsgutschriften oder Dividenden, dann hängt es von den jeweiligen Steuergesetzen des Landes ab, ob darauf Steuern in das jeweilige Land abgeführt werden.
Wenn du also profitable Geldanlagen im Ausland nutzen möchtest, musst du auf deine Gewinne Kapitalertragssteuer zahlen. Die Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungssteuer genannt, beträgt in Deutschland pauschal 25 % und erhöht sich um den Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Je nach Land, in dem die Bank deiner Kapitalanlage ansässig ist, kann eine Quellensteuer (z. B. in Analogie zur Kapitalertragssteuer) erhoben werden, muss aber nicht. Auch die Höhe ist von Land zu Land verschieden.
Die auszahlende Bank im Ausland schickt das Geld an das entsprechende Finanzamt. Zu den Kapitalerträgen zählen, wie bei uns, Zinsen und Dividenden. Die Quellensteuer wird in dem Land erhoben, in dem der Kapitalertrag ausgezahlt wird. Hast du also eine Kapitalanlage im Ausland und lässt dir die Gewinne davon als Zinsen oder Dividenden auszahlen, wird die entsprechende Bank eine Steuer erheben und diese an das einheimische Finanzamt abführen.
Wie hoch ist die jeweilige Quellensteuer?
Wie hoch die jeweilige Unternehmenssteuer ist, musst du in den jeweiligen Gesetzen des entsprechenden Landes nachschauen. Bulgarien hat beispielsweise eine niedrige Quellensteuer von 10 %, in Deutschland beträgt die Quellensteuer 15 %, was gleich der Kapitalertragssteuer ist.
Prinzipiell bist du dazu verpflichtet deine Kapitalerträge aus Zinsen und Dividenden zu versteuern, sofern das jeweilige Land diese Steuern erhebt. Allerdings gelten auch bei uns wieder die sogenannten Sparer-Pauschbeträge, sodass wir Einkünfte bis 801 Euro für Ledige oder 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei vereinnahmen können.
Kann man die Quellensteuer umgehen oder vermindern?
Wenn du die Quellensteuer verhindern willst, musst du dich ausführlich mit den sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auseinandersetzen. Weil wir in Deutschland eine Körperschaftsteuer von 15 % haben, können wir auch Zinserträge in Ländern haben, wo uns eine höhere Quellensteuer abgezogen wird. Z. B. hat Portugal einen hohen Steuersatz von 28 %. Hast du bspw. eine Festgeldanlage in Portugal von 10.000 Euro mit einem Zinssatz von 1,5 %, dann winkt dir ein Zinsgewinn von 150 Euro. Da Portugal eine Steuer von 28 % hat, werden von diesen 150 Euro Kapitalertrag ganze 42 Euro Quellensteuer eingezogen. In der deutschen Steuererklärung gibst du nun deine bereits gezahlte Quellensteuer von 42 Euro an. Da du laut dem Doppelbesteuerungsabkommen nur maximal 15 % Körperschaftsteuer zahlen musst, müsstest du in Deutschland lediglich 22,50 Euro Kapitalertragssteuer an das Finanzamt bezahlen. Die Differenz von 19,50 Euro hast du also zu viel entrichtet und kannst sie vom Finanzamt zurückerstatten lassen. So etwas funktioniert in der Regel dann, wenn Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land hat, welches diese Regelungen vorsieht. In dem DBA kann geregelt sein, dass du nur einen Höchstbetrag zu zahlen hast und dass ggf. die geleistete Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden kann.
Gibt es Länder ohne Quellensteuer?
Ja, bei Geldanlagen geht es immer um stabile Anlageformen und geringe Kosten. Demzufolge ergibt es Sinn, in Ländern ohne Quellensteuer zu investieren. Solche Länder gibt es. Dazu zählen Liechtenstein, Großbritannien, Isle of Man, Malta, Irland und Brasilien. Spannend sind auch die Länder Niederlanden, Japan, Luxemburg und die USA. Es fällt zwar eine Quellensteuer an, diese beträgt aber nur 15 % und kann auf die Abgeltungssteuer voll angerechnet werden.