Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer – gibt es einen Unterschied?

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer – gibt es einen Unterschied?

Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer und wir auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Alles klar? Also der Reihe nach …

Umsatzsteuer als Verkehrssteuer

Die Verkehrssteuer wird erhoben, wenn Geschäfte im Rechts- und Wirtschaftsverkehr durchgeführt werden. Solche Geschäfte können bspw. der Verkauf von Waren oder die Übertragung von Eigentumsrechten an einem Grundstück sein. Auch das Halten eines Fahrzeugs wird mit einer Verkehrssteuer belegt. Das ist unsere Kfz-Steuer.

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Ein alltägliches Beispiel für eine Verkehrssteuer ist die Umsatzsteuer. Diese zahlen wir immer, wenn Waren den Eigentümer wechseln. Die Verbraucher müssen Umsatzsteuer zahlen, wenn sie einkaufen gehen. Der Käse geht vom Verkäufer (Supermarkt) auf den Käufer (Kunde) über. Für diesen Warenverkehr wird eine Umsatzsteuer fällig.

Wer bezahlt die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer muss immer vom Endverbraucher bezahlt werden. Dabei kann es sich um einen privaten Verbraucher oder einen öffentlichen Verbraucher handelt. Interessant ist, dass zwar der Endverbraucher die Umsatzsteuer bezahlt, aber er zahlt erst mal an den Händler. Deswegen finden wir auf unserem Kassenzettel oft einen Bruttobetrag (die real zu zahlende Summe) und einen Nettobetrag. Im Supermarkt interessiert uns i. d. R. nur, wie viel Geld wir an der Kasse bezahlen müssen. Das ist der Bruttobetrag. Darin enthalten ist der Aufschlag für die Mehrwertsteuer, wie die Umsatzsteuer auch genannt wird. Ziehen wir die Umsatzsteuer von unserem Bruttobetrag ab, kommen wir zum eigentlichen Warenpreis.

Der Händler nimmt nun die von uns bezahlte Umsatzsteuer und führt diese an das Finanzamt ab. Folgende Abkürzungen hast du vielleicht schon auf den Rechnungen gesehen:

  • USt. – Umsatzsteuer
  • MwSt. – Mehrwertsteuer
  • VAT – Value Added Tax

In allen drei Fällen handelt es sich um eine Umsatzsteuer. VAT ist bspw. in England, Irland und den USA zu finden.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Die Höhe der Umsatzsteuer hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen bezieht sie sich prinzipiell auf einen bestimmten Warenwert. Andererseits kommt es auch darauf an, welche Waren verkauft oder gekauft werden. Wir haben in Deutschland zwei Steuersätze. Der reguläre Steuersatz liegt bei 19 %. Die Höhe des Steuersatzes ist in § 12 „Steuersätze“ des Umsatzsteuergesetzes (UStG) festgelegt.

Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 % und gilt für den Grundbedarf. Dazu zählen Brot, Butter, Milch, Äpfel und Kartoffeln. Aber Vorsicht: nicht alle Lebensmittel zählen zum Grundbedarf. Für den Apfel werden 7 % fällig, für den Apfelsaft 19 %. In der Anlage 2 UStG finden wir eine ganz lange Tabelle, in der alle Gegenstände aufgeführt sind, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

Zahnärzte und Zahntechniker dürfen Ihre Leistungen nur mit 7 % in Rechnung stellen, was auch auf Theater, Museen und Konzerte zutrifft. Auch ein Autor unterliegt dem ermäßigten Steuersatz.

Was ist eine Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist für Unternehmen interessant und bleibt den Privatpersonen verborgen. Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen einkauft, muss es ebenfalls Mehrwertsteuer bezahlen. Die zu zahlende Umsatzsteuer nennt sich in dem Fall Vorsteuer.

Wenn die Waren oder Dienstleistungen für das Unternehmen genutzt werden, wird die Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet.

Im Umsatzsteuergesetz (§ 15 „Vorsteuerabzug“) heißt es dazu:

(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

  1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;

Prinzipiell haben also alle Unternehmen das Recht, den Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen und sich die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Im Gegenzug dazu sind sie verpflichtet, selbst Mehrwertsteuer auf eigene Produkte und Dienstleistungen zu erheben und an das Finanzamt abzuführen.

Eine Ausnahme bilden die sogenannten Kleinunternehmer. Diese können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, sind aber gleichzeitig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nach § 19 „Besteuerung der Kleinunternehmer“ UStG sind Unternehmen dann als Kleinunternehmer anerkannt, wenn der Umsatz des Vorjahres nicht mehr als 22.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt.

Die Vorsteuer darf nur auf abzugsfähige Betriebsausgaben angerechnet werden. Ausgaben für Geschenke oder die Einkommenssteuer zählen bspw. nicht dazu.

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuer?

Der Vorsteuerabzug bezeichnet die Verrechnung der vereinnahmten Umsatzsteuer mit der geleisteten Umsatzsteuer.

Wenn ein Unternehmen Waren einkauft, dann muss es an den Verkäufer auch die Umsatzsteuer bezahlen. Stellt das Unternehmen eigene Dienstleistungen in Rechnung, so muss der Kunde den Rechnungsbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Beim Vorsteuerabzug werden die beiden Mehrwertsteuerbeträge gegeneinander aufgerechnet.

Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Stühle. Ein Stuhl kostet 89 Euro + MwSt. Der Rechnungsbetrag wir sich also 89 Euro + 16,91 Euro (MwSt.) = 105,91 Euro belaufen.

Kauft das Unternehmen dagegen eine Schreibtischlampe für 78 Euro, sind darin 12,45 Euro MwSt. enthalten. Das heißt, dass die Lampe eigentlich 65,55 Euro kostet.

Jetzt hat das Unternehmen also einmal 12,45 Euro bezahlt und einmal 16,91 Euro erhoben, um es ans Finanzamt zu senden (also wie eine Art Guthaben). Der Vorsteuerabzug bedeutet, dass sich beide Beträge gegeneinander aufrechnen lassen. Die Differenz zahlt das Unternehmen dann an das Finanzamt (Umsatzsteuerzahllast) oder bekommt eine Erstattung (Vorsteuerüberhang).

In diesem Fall ergibt sich: 16,91 Euro -12,45 Euro = 4,46 Euro. Diese 4,46 Euro muss das Unternehmen nun an das Finanzamt abführen.

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung (USt VA) ergibt sich aus §18 UStG. Ein Unternehmen, sofern umsatzsteuerpflichtig, wird damit verpflichtet, im Laufe des Jahres kontinuierlich die Umsatzsteuer dem Finanzamt mitzuteilen. Dabei teilt das Finanzamt einen bestimmten Zeitraum mit, in welchem du als Unternehmer die USt VA abzugeben hast. In der Regel handelt es sich um einen Monat oder ein Quartal.

Dafür musst du folgendes tun:

  • Rechne für diesen Zeitraum deine vereinnahmte Umsatzsteuer aus (die du anderen Unternehmen oder Privatpersonen in Rechnung gestellt hast)
  • Rechne für diesen Zeitraum deine gezahlte Umsatzsteuer aus
  • Trage beide Daten in das vom Elster Online-Portal gegebene Formular online ein

Elster berechnet dir automatisch die Differenz.

Hast du mehr Umsatzsteuer eingenommen, als ausgegeben, dann musst du die Differenz an das Finanzamt abführen. Hast du hingegen mehr Mehrwertsteuer bezahlt, als du eingenommen hast, musst du diese an das Finanzamt abführen.

Es klingt ein wenig abschreckend, denn die zu zahlende Umsatzsteuer ist für dein Unternehmen ja keine Belastung. Im Gegensatz zur Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer zahlt das Unternehmen ja keine Umsatzsteuer. Diese Steuer hast du ja vorher auf deinen Rechnungsbetrag aufgeschlagen. Du verlierst also nichts.

Einfache Umsatzsteuervoranmeldung per Knopfdruck

Das lästige Zusammenzählen und das monatliche Einloggen bei Elster kannst du dir sparen. Denn für solche Aufgaben gibt es ganz elegante Softwarelösungen. So ist die Software Debitoor hervorragend geeignet, diesen Formal-Kram für dich zu übernehmen. Dabei handelt es sich um ein Buchhaltungs- und Rechnungssoftware, die genau diese Aufgaben erleichtert. Damit ist auch die Umsatzsteuervoranmeldung unkompliziert.

Debitoor ist wie Lexoffice und FastBill eine gute Ergänzung für das Kontist Geschäftskonto.

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