Wie funktioniert die Gewinnausschüttung? Diese Steuern blühen dir…

Wie funktioniert die Gewinnausschüttung? Diese Steuern blühen dir…

Wenn du an einem Unternehmen beteiligt bist, möchtest du in der Regel auch von der Gewinnausschüttung profitieren.

Dabei ist entscheidend, in welchem Verhältnis du zum Unternehmen stehst. So bist du als Gesellschafter direkt am Unternehmensgewinn beteiligt, als Aktionär hingegen auf die Auszahlung von Dividenden angewiesen. Deinen Gewinn beim Kauf im Wert gestiegener Aktien ist ebenfalls eine Gewinnbeteiligung.

Bei den Kapitalgesellschaften werden die Gewinne prinzipiell erst mal dafür verwendet, die finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritte zu erfüllen. So unterliegt der Gewinn bspw. der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer.

Wenn alle Verbindlichkeiten erledigt sind, wird per Gesellschafterbeschluss festgelegt, ob und wie viel Gewinn ausgeschüttet wird. Verbleibt der Gewinn in der Gesellschaft, kann dieser wieder investiert werden. Dabei handelt es sich um eine thesaurierende Gewinnausschüttung. Soll der Gewinn oder ein Teil des Gewinns ausgezahlt werden, so erfolgt die Auszahlung in der Regel im entsprechenden Verhältnis der Stammeinlagen. Doch nun stellt sich Frage nach der Steuer.

Wie wird die Gewinnausschüttung einer GmbH versteuert?

Für die Besteuerung der Gewinne kommen zwei Optionen infrage.

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Zum einen kannst du dir den Gewinn über die Kapitalertragssteuer versteuern lassen. Durch die Ausschüttung wird der Betrag mit 25 % Kapitalertragssteuer (siehe § 43a EStG) pauschal versteuert. Hinzu kommt der Solidaritätsbeitrag von 5,5 % auf die gezahlte Kapitalertragssteuer. In diesem Fall führt die Kapitalgesellschaft den Betrag an das Finanzamt, direkt bei der Ausschüttung, ab. Deswegen ist die Kapitalertragssteuer, die in dem Fall als Abgeltungssteuer bezeichnet wird, eine sogenannte Quellensteuer.

Als zweite Option kannst du dich für das Teileinkünfteverfahren entscheiden. In dem Fall musst du dich als Person im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung mit dem Thema beschäftigen. Je nach Höhe deiner sonstigen Einkünfte, wird dabei dein persönlicher Steuersatz herangezogen, der höher sein kann als 25 %.

Du darfst das Teileinkünfteverfahren dann in Anspruch nehmen, wenn du:

  • Mit mindestens 25 % an der Gesellschaft beteiligt bist oder
  • Mindestens 1 % beteiligt bist und selbst für das Unternehmen arbeitest.

Interessant an diesem Verfahren ist, dass die Einkünfte nur zu 60 % versteuert werden. Damit bleiben 40 % steuerfrei.

Das kann sich insbesondere dann lohnen, wenn du einen geringen Steuersatz hast, weil deine sonstigen Einkünfte gering sind.

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