Die täglichen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz kannst du von der Steuer absetzen. Mit der Entfernungspauschale holst du dir den nicht unerheblichen Posten zurück. Der Vorteil der Entfernungspauschale ist, dass du keine lästigen Belege sammeln musst. Die täglichen Fahrtkosten werden als Werbungskosten aufgeführt und gehören bei der Steuererklärung in die „Anlage N“. Wo steht das mit der …
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